§ 17 WGG
Vorliegendes Erkenntnis behandelt Fragen der Bestandgeberinsolvenz und stellt klar, dass Ansprüche auf Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen und Betriebskostenguthaben als Konkursforderungen anzusehen sind.
OGH 28.1.2010, 8 Ob 74/09d
§ 17 WGG
Vorliegendes Erkenntnis behandelt Fragen der Bestandgeberinsolvenz und stellt klar, dass Ansprüche auf Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen und Betriebskostenguthaben als Konkursforderungen anzusehen sind.
OGH 28.1.2010, 8 Ob 74/09d