§ 1295 ABGB
In gegenständlicher Sache hat der OGH eindeutig festgestellt, dass die Stornierung eines Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer keiner Beschränkung unterliegen soll, weshalb konsequent auch von keiner Verletzung der Treuepflicht auszugehen ist.
OGH 28.1.2010, 8 Ob 81/09h