§ 7a Abs 1 MedienG
Das angesprochene Erkenntnis behandelt Voraussetzungen des Veröffentlichungsinteresses. Worauf muss dieses gerichtet sein und ist das allgemeine Interesse iZm einer sachgerechten Kriminalberichterstattung ausreichend, um eine Namensnennung zu bewirken?
OGH 17.3.2010, 15 Os 95/09y