§ 1325 ABGB
In vorliegender Sache hatte sich der OGH mit Voraussetzungen der Globalbemessung für entstandene Schmerzen zu befassen und insofern festgehalten, dass auch bei vorliegenden Voraussetzungen einer Teilbemessung nur diese Schmerzen global zu erfassen sind, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz aufgetreten sind.