§ 16 ABGB
In vorliegender Sache hatte der OGH das elterliche Besuchsrecht als Persönlichkeitsrecht zu behandeln und die Frage einer Lösung zuzuführen, unter welchen Voraussetzungen es Dritten gegenüber gerichtlich erzwungen werden kann.
OGH 16.12.2009, 4 Ob 186/09w