§ 17 ZPO
In vorliegender Sache war der Widerruf des Beitritts eines Nebenintervenienten und der Umstand fraglich, ob die entsprechende Erklärung auch mündlich erfolgen kann.
OGH 16.12.2009, 4 Ob 193/09z
§ 17 ZPO
In vorliegender Sache war der Widerruf des Beitritts eines Nebenintervenienten und der Umstand fraglich, ob die entsprechende Erklärung auch mündlich erfolgen kann.
OGH 16.12.2009, 4 Ob 193/09z