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§ 17 ZPO

OGH-LeitsätzeZivilprozessrechtÖJZ-LS 2010/77ÖJZ-LS 2010, 476 - 477 Heft 10 v. 15.5.2010

§ 17 ZPO

In vorliegender Sache war der Widerruf des Beitritts eines Nebenintervenienten und der Umstand fraglich, ob die entsprechende Erklärung auch mündlich erfolgen kann.

OGH 16.12.2009, 4 Ob 193/09z

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