§ 1016 ABGB
Der OGH hatte sich mit den Konsequenzen eines aufgrund mangelnder Gültigkeitserfordernisse formungültigen Kreditvertrags zu beschäftigen. Welche Auswirkungen hat die konkrete Situation auf Dienstnehmer, die sich für den Vertrag verbürgt haben, und unter welchen Voraussetzungen ist die Vorteilszuwendung in concreto als Genehmigung anzusehen?