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§ 9 EKHG

OGH-LeitsätzeSchadenersatzrechtÖJZ-LS 2009/66ÖJZ-LS 2009, 423 - 424 Heft 9 v. 1.5.2009

§ 9 EKHG

Im Zusammenhang mit einer mangelnden Fixierung einer hochgeklappten Bordwand als risikoerhöhender Umstand stellt der OGH in der vorliegenden Entscheidung klar, dass hiefür die Haftung nach dem EKHG greift.

OGH 2 Ob 204/08a

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