§ 35 EO
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass für die Durchführung eines Oppositionsprozesses gegen einen betriebenen einstweiligen Unterhalt die Regeln der ZPO über das Beweisverfahren Anwendung finden.
OGH 3 Ob 185/08i
§ 35 EO
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass für die Durchführung eines Oppositionsprozesses gegen einen betriebenen einstweiligen Unterhalt die Regeln der ZPO über das Beweisverfahren Anwendung finden.
OGH 3 Ob 185/08i