§ 2 Abs 1 FinStrG; § 5 Abs 2 FinStrG; § 35 Abs 1 FinStrG
Die vorliegende Entscheidung stellt eine Grundsatzentscheidung des Fachsenats für Finanzstrafsachen hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer und der Tabaksteuer im Zusammenhang mit der Einfuhr von unverzollten und unversteuerten Zigaretten drittländischer Herkunft.