§ 3 GBG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass Vorkaufsrechte auch für einen Liegenschaftsteil vereinbart werden können; die Einverleibung habe jedoch auf den gesamtem Grundbuchskörper zu erfolgen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob bei Weiterverkauf der ganzen Liegenschaft das Vorkaufsrecht aufrecht bleibt.