§ 93 StVO
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Beweislast des Geschädigten hinsichtlich der Untüchtigkeit des Besorgungsgehilfen sowohl bei durch Handlung als auch durch Unterlassung verursachter Schädigung. Ist hiefür der Anscheinsbeweis zulässig?
OGH 2 Ob 127/08b