§ 1 Abs 1 UWG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Auslegung und Abgrenzung der Begriffe "Zugabe" und "Koppelungsangebot". Ist das Angebot "nimm drei, zahl zwei" als Zugabe oder als Koppelungsangebot zu werten?
OGH 4 Ob 158/08a