§ 31 Abs 6 ARHG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass der verhaftete Angeklagte selbst auf die Vorführung zur Auslieferungsverhandlunng des OLG nicht verzichten kann.
OGH 11 Os 118/08z
§ 31 Abs 6 ARHG
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH klar, dass der verhaftete Angeklagte selbst auf die Vorführung zur Auslieferungsverhandlunng des OLG nicht verzichten kann.
OGH 11 Os 118/08z