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§ 249 Abs 3 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2009/23ÖJZ-LS 2009, 141 Heft 3 v. 1.2.2009

§ 249 Abs 3 StPO

Der OGH stellt in gegenständlicher Entscheidung fest, dass der Privatbeteiligte dem Angeklagten nicht gleichgestellt ist. Demnach ist ein Privatbeteiligter nicht berechtigt, einen Privatsachverständigen zur Befragung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen beizuziehen.

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