§ 1 JN; Art 15 StGG
Gegenstand des Verfahrens ist die gerichtliche Feststellung der Mitgliedschaft zu einer Religionsgemeinschaft.
OGH 7 Ob 109/08t
§ 1 JN; Art 15 StGG
Gegenstand des Verfahrens ist die gerichtliche Feststellung der Mitgliedschaft zu einer Religionsgemeinschaft.
OGH 7 Ob 109/08t