§ 364 Abs 2 Z 3 StPO
Im vorliegenden Fall weist der OGH die Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung des Berufungsgerichts als unzulässig zurück.
OGH 12 Os 119/08d
§ 364 Abs 2 Z 3 StPO
Im vorliegenden Fall weist der OGH die Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung des Berufungsgerichts als unzulässig zurück.
OGH 12 Os 119/08d