Zusammenfassung: In der gegenständlichen Entscheidung hatte sich der OGH als Kartellobergericht mit dem sog. Aufzugs- und Fahrtreppenkartell zu befassen und endete schließlich mit der in Österreich bislang höchsten verhängten Geldbuße.
Rechtsgrundlagen: § 29 KartG 2005
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