§ 2 Abs 1 Z 10 StVO
In der gegenständlichen Entscheidung stellt der OGH fest, dass mit einem Micro-Scooter der Gehsteig benutzt werden dürfe, sofern hiedurch niemand gefährdet oder behindert werde.
OGH 2 Ob 18/08y
§ 2 Abs 1 Z 10 StVO
In der gegenständlichen Entscheidung stellt der OGH fest, dass mit einem Micro-Scooter der Gehsteig benutzt werden dürfe, sofern hiedurch niemand gefährdet oder behindert werde.
OGH 2 Ob 18/08y