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§ 1325 ABGB

OGH-LeitsätzeSchadenersatzrechtÖJZ-LS 2009/20ÖJZ-LS 2009, 139 - 140 Heft 3 v. 1.2.2009

§ 1325 ABGB

Der Dienstgeberzuschuss verfolgt das Ziel, den Arbeitsplatz des DN trotz eingeschränkter Leistungsfähigkeit zu erhalten. Mit tatsächlicher Leistungserbringung geht dieser Anspruch auf den SozVersTräger über.

OGH 2 Ob 163/08x

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