§ 1325 ABGB
Der Dienstgeberzuschuss verfolgt das Ziel, den Arbeitsplatz des DN trotz eingeschränkter Leistungsfähigkeit zu erhalten. Mit tatsächlicher Leistungserbringung geht dieser Anspruch auf den SozVersTräger über.
OGH 2 Ob 163/08x
§ 1325 ABGB
Der Dienstgeberzuschuss verfolgt das Ziel, den Arbeitsplatz des DN trotz eingeschränkter Leistungsfähigkeit zu erhalten. Mit tatsächlicher Leistungserbringung geht dieser Anspruch auf den SozVersTräger über.
OGH 2 Ob 163/08x