§ 329 ASVG
Gegenständliche Entscheidung befasst sich mit der Aufrechnung von Ersatzansprüchen des Versicherungsträgers gegen die Ausgleichszulage des Empfängers.
OGH 21.7.2009, 10 ObS 76/08m
§ 329 ASVG
Gegenständliche Entscheidung befasst sich mit der Aufrechnung von Ersatzansprüchen des Versicherungsträgers gegen die Ausgleichszulage des Empfängers.
OGH 21.7.2009, 10 ObS 76/08m