§ 41 ZPO
Vorliegende Entscheidung behandelte die Frage, ob es für den Rückerstattungsanspruch maßgeblich ist, ob von dem Anwalt der obsiegenden Partei eine Rechnung gestellt und ein Vorsteuerabzug tatsächlich vorgenommen wurde.
OGH 1.7.2009, 7 Ob 21/09b