§ 1409a ABGB
In vorliegender Entscheidung hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob eine Haftung für Mietzinsschulden eines im Konkurs befindlichen Unternehmens durch den Unternehmenserwerber anzunehmen ist.
OGH 16.7.2009, 2 Ob 44/09y
§ 1409a ABGB
In vorliegender Entscheidung hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob eine Haftung für Mietzinsschulden eines im Konkurs befindlichen Unternehmens durch den Unternehmenserwerber anzunehmen ist.
OGH 16.7.2009, 2 Ob 44/09y