§ 494a Abs 3 StPO; § 23 StPO; § 292 StPO; § 362 StPO
Der OGH ging auf die Frage ein, ob ein Rechtsfehler vorliegt, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der vom Strafgericht zugrunde gelegte Sachverhalt nicht der tatsächlichen Sachlage entsprochen hatte. Weiters prüfte er, welche Rechtsbehelfe in diesem Fall eingesetzt werden können. Mit einem Praxishinweis der EvBl-Redaktion.