§ 33 Abs 3 lit a FinStrG
Der OGH prüfte die Kriterien, nach denen eine Abgabenhinterziehung als vollzogen zu werten ist. Weiters äußerte er sich zur Frage, in wieweit eine Selbstanzeige oder Nichtigkeitsgründe im Verfahren eine Rollen spielen können. Mit einem Praxishinweis der EvBl-Redaktion.