§ 24 ZustellG; § 11 ZustellG; Art 1 EuZVO; Art 8 B-VG; § 53 Abs 1 Geo
Der OGH ging auf die Frage ein, ob bei Zustellungen an fremdsprachige Personen im Inland eine Übersetzung der deutschsprachigen Entscheidung beiliegen muss und ob eine derartige Entscheidung durch diese Person angenommen werden muss. Mit einem Praxishinweis der EvBl-Redaktion und von Monika Maier, Universität Wien.