Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit den Folgen, wenn ein Verpflichteter den Eintritt der Rechtskraft der Zuschlagserteilung verzögerte.
Rechtsgrundlagen: § 156 EO; § 1431 ABGB
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Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit den Folgen, wenn ein Verpflichteter den Eintritt der Rechtskraft der Zuschlagserteilung verzögerte.
Rechtsgrundlagen: § 156 EO; § 1431 ABGB
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