Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Berücksichtigung von Kosten im Zusammenhang mit der Besuchsrechtsausübung. Er prüfte dabei, ob diese Kosten bei der Unterhaltsbemessung eine Rolle spielen können.
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB; § 148 ABGB
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