Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, welches Verbot das Verbotszeichen "Einbiegen nach links/rechts" normiert und ob davon auch Tankstellenzufahrten betroffen sein können oder nur Straßen.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 52 Z 3a StVO; § 52 Z 3b StVO