Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit den Anleitungspflichten eines Richters, wenn ein Beklagter vorbringt, daß er bereits von einer Verwaltungsbehörde bestraft worden zu sein. Weiters nahm er zum Doppelverfolgungsverbot iSd der Rechtsprechung des EuGH Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 1 Z 4 StPO; § 468 Abs 1 Z 3 StPO