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§ 390 Abs 1 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2009/130ÖJZ-LS 2009, 782 Heft 17 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, wie der Kostenausspruch im Urteil im Hinblick auf die Bestimmung der Höhe gestaltet sein muß.

Rechtsgrundlagen: § 390 Abs 1 StPO

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