Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit dem Verhältnis von Fahrlässigkeit und Vorsatz und prüfte, in welchem Konkurrenzverhältnis diese bei einheitlichem Tatgeschehen und Identität des Objekts stehen können.
Rechtsgrundlagen: § 28 StGB; § 156 StGB; § 159 StGB
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