Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob ein Konkursgericht die Kompetenz hat, über das Wiederaufleben eines Absonderungsrechts am Arbeitseinkommen und die Höhe der damit verbundenen Forderungen beschlussmäßig zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 12a Abs 6 KO