Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob die Erhaltung einer Heiztherme zu den Erhaltungspflichten eines Vermieters gehören kann und ob dieser für den Austausch einer defekten Therme einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 MRG ; § 2 Abs 1 MRG; § 14a Abs 1 WGG; § 1096 Abs 1 ABGB; § 14a Abs 2 WGG