Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit der Frage der frustrierten Vertragserrichtungskosten des Erstkäufers bei Eintritt des Vorkaufsberechtigten in den Kaufvertrag. Er prüfte dabei, wann die Ausübung des Vorkaufsrechts unbillig erschwert wird.
Rechtsgrundlagen: § 1077 ABGB