§ 394 Abs 1 EO
Das Gericht befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob eine EV, die im Nachhinein durch die Rsp des EuGH als gemeinschaftsrechtswidrig zu qualifizieren gewesen wäre, einen Entschädigungsanspruch nach § 394 EO begründet.
§ 394 Abs 1 EO
Das Gericht befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob eine EV, die im Nachhinein durch die Rsp des EuGH als gemeinschaftsrechtswidrig zu qualifizieren gewesen wäre, einen Entschädigungsanspruch nach § 394 EO begründet.