§ 19 Abs 2 EKHG
In der vorliegenden Entscheidung war der OGH mit dem Fall konfrontiert, dass ein Fahrzeughalter als Insasse seines Kfz bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kam, wobei der Lenker seines Kfz an dem Unfall ein Mitverschulden zu verantworten hatte. Ist der Fahrzeughalter in einem solchen Fall betreffend seines Schmerzengeldanspruchs anders zu behandeln als ein " normaler" Fahrgast?