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Rekurslegitimation nach dem AußStrG

AußerstreitrechtErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald RohrerEvBl 2008/26EvBl 2008, 146 Heft 4 v. 15.2.2008

§ 2 Abs 1 AußStrG

Im Außerstreitverfahren kommt dem bezeichneten Antragsgegener in jedem Fall Parteistellung und damit Rekurslegitimation zu. Dies auch unabhängig davon, ob er unmittelbar betroffen ist.

OGH 18.10.2007, 8 Ob 116/06a

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