§ 53b Abs 3 ASVG
Die Anzahl der Dienstnehmer, die entscheidend für die Zuschüsse aus Mitteln der Unfallversicherung ist, richtet sich nicht nach dem jeweiligen Betrieb, sondern nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Dienstgebers.
OGH 9.10.2007, 10 ObS 119/07h