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§ 53b Abs 3 ASVG

OGH-LeitsätzeSozialversicherungsrechtÖJZ-LS 2008/10ÖJZ-LS 2008, 120 - 121 Heft 3 v. 1.2.2008

§ 53b Abs 3 ASVG

Die Anzahl der Dienstnehmer, die entscheidend für die Zuschüsse aus Mitteln der Unfallversicherung ist, richtet sich nicht nach dem jeweiligen Betrieb, sondern nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Dienstgebers.

OGH 9.10.2007, 10 ObS 119/07h

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