Art 3 VO(EWG) Nr 1408/71
Im Falle eines minderjährigen österreichischen Staatsbürgers, der mit dem obsorgeberechtigten Elternteil im Ausland lebt, werden die Unterhaltsvorschüsse nur dann nach dem österreichischen UVG berechnet, wenn sich der obsorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind aufgrund der Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit oder als Grenzgänger im Ausland befindet.