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Kein bedingungsloser " Export" von Unterhaltsvorschüssen

FamilienrechtErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald RohrerEvBl 2008/19EvBl 2008, 109 - 110 Heft 3 v. 1.2.2008

Art 3 VO(EWG) Nr 1408/71

Im Falle eines minderjährigen österreichischen Staatsbürgers, der mit dem obsorgeberechtigten Elternteil im Ausland lebt, werden die Unterhaltsvorschüsse nur dann nach dem österreichischen UVG berechnet, wenn sich der obsorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind aufgrund der Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit oder als Grenzgänger im Ausland befindet.

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