vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zeugnisbefreiung

StrafprozessrechtErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald RohrerEvBl 2008/23EvBl 2008, 117 - 118 Heft 3 v. 1.2.2008

§ 152 StPO; § 281 Abs 1 StPO

Ein Zeuge ist gem. § 152 StPO über sein Entschlagungsrecht zu belehren und inwieweit er nicht verpflichtet ist auszusagen, es ist jedoch nicht notwendig, dabei auf die Entschlagungsgründe einzugehen.

OGH 3.10.2007, 13 Os 66/07s

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!