§ 278 Abs 2 StGB
Der OGH beschäftigt sich im vorliegenden Urteil mit einem Fall, bei dem sich führende Mitarbeiter einer Bank zu betrügerischen Machenschaften zwecks Steigerung des Gewinns des Geldinstituts zusammenschlossen. Dabei erläutert er, ob der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung gem § 278 Abs 2 StGB auch dann erfüllt ist, wenn die Gemeinschaftsstruktur im Kern einer legalen Tätigkeit dient.