§ 156 Abs 1 EO; § 1395 ABGB
Der OGH hatte sich mit den Rechtsfolgen einer Zwangsversteigerung eines Mietobjekts zu befassen. Ab welchem Zeitpunkt gebührt dem Ersteher der Bestandzins? Kann der Bestandnehmer schuld befreiend an den alten Bestandgeber zahlen, solange ihm der neue Bestandgeber nicht bekannt ist?