§ 187 BAO; § 188 BAO; § 37 EStG; § 192 BAO; § 252 Abs 1 BAO
Sofern über eine Steuerbegünstigung bzw die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuertarifs nach § 37 EStG nicht abgesprochen wird, kann ein Feststellungsbescheid in dieser Frage keine Bindungswirkung entfalten.