§ 38 Abs 2 VwGG; § 221 WAO
Bei Fehlen eines Beratungs- und Abstimmungsprotokolls wird die Unterlassung der Beratung vermutet, was eine Verletzung von Verfahrensvorschriften begründet.
VwGH 15.06.2005, 2002/13/0213
§ 38 Abs 2 VwGG; § 221 WAO
Bei Fehlen eines Beratungs- und Abstimmungsprotokolls wird die Unterlassung der Beratung vermutet, was eine Verletzung von Verfahrensvorschriften begründet.
VwGH 15.06.2005, 2002/13/0213