§ 81 BAO
Die Rechtsgültigkeit der Zustellungen nach der amtswegigen Bestellung eines Vertreters nach § 81 Abs 2 BAO setzt die Verständigung aller Gesellschafter voraus.
VwGH 21.04.2005, 2003/15/0222
§ 81 BAO
Die Rechtsgültigkeit der Zustellungen nach der amtswegigen Bestellung eines Vertreters nach § 81 Abs 2 BAO setzt die Verständigung aller Gesellschafter voraus.
VwGH 21.04.2005, 2003/15/0222