§ 9 BAO
Das Kriterium der persönlichen Unbilligkeit ist bei der Ermessensübung zur Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung nicht zu beachten.
VwGH 18.10.2005, 2004/14/0112
§ 9 BAO
Das Kriterium der persönlichen Unbilligkeit ist bei der Ermessensübung zur Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung nicht zu beachten.
VwGH 18.10.2005, 2004/14/0112