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Elektronische Zustellung durch die Gerichte

ZivilprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/21EvBl 2007, 114 - 116 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 1 Abs 3 ERV 2006; § 89a GOG; § 46 Abs 3 AußStrG

Die Zulässigkeit der elektronischen Zustellung gerichtlicher Erledigungen setzt die elektronische Geltendmachung der Eingabe nicht voraus. Eine nicht am Verfahren beteiligte Person ist als "andere Person" iSd § 46 Abs 3 AußStrG zu qualifizieren.

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