§ 7 ZustG; § 9 ZustG
Bei irrtümlicher Bezeichnung des Vertretenen als Empfänger entfaltet die Zustellung keine Rechtsgültigkeit. Dieser Mangel kann auch durch das tatsächliche Zukommen des Schriftstücks an den Zustellungsbevollmächtigten nicht geheilt werden.
OGH 21.09.2006, 8 Ob 96/06k