§ 56 Abs 1 AußStrG 2005; § 40a JN; Art 6 Abs 3 NYÜbk
Die Zuständigkeit für die Einforderung offener ausländischer Unterhaltsforderungen bestimmt sich nach der lex fori.
OGH 03.10.2006, 10 Ob 51/06g
§ 56 Abs 1 AußStrG 2005; § 40a JN; Art 6 Abs 3 NYÜbk
Die Zuständigkeit für die Einforderung offener ausländischer Unterhaltsforderungen bestimmt sich nach der lex fori.
OGH 03.10.2006, 10 Ob 51/06g